AGG - Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz
Das AGG verpflichtet Unternehmen ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.
Nach § 12 des Gesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.
Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er seine Mitarbeiter geschult hat, dann hat er seine Pflichten nach § 12, Absatz 1 erfüllt. Mit unserem Online-Programm können sich Ihre Mitarbeiter in kurzer Zeit effektiv mit dem Thema auseinandersetzen.
Am Ende steht ein Test; wird dieser erfolgreich absolviert erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, welches bescheinigt, dass die Schulung erfolgreich absolviert wurde.
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...mit Zertifikat!
Wir bieten die AGG-Schulung als Version für Mitarbeiter im Unternehmen und als Version für Führungskräfte an. Bitte geben Sie bei Buchung des Kurses an welches Programm Sie bearbeiten möchten.
Kosten
28,50 Euro pro Person
Termine
können individuell telefonisch
vereinbart werden

