Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) werden von der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter Neumünster finanziert und beinhalten folgende Unterstützung für Auszubildende und Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
Zielsetzung
AbH zielen darauf ab, Auszubildenden und Teilnehmern einer Einstiegsqualifizierung, die aufgrund schulischer bzw. sprachlicher Defizite oder sozialer Schwierigkeiten besonderer Hilfen bedürfen, den Beginn, die Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist die Integration in die Arbeitswelt nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
Unterrichtsgestaltung
Im Stützunterricht erfolgt die Vermittlung und Aufarbeitung der allgemein bildenden und fachbezogenen Inhalte. Im Förderunterricht erlernen die Teilnehmer neue Möglichkeiten der Wissensaufnahme und -anwendung. Der Stütz- und Förderunterricht werden nicht von einander getrennt, sondern integriert vorgenommen.
Die sozialpädagogische Begleitung beinhaltet die Beratung, die Vermittlung von beruflichen und sozialen Schlüsselqualifikationen, die Bearbeitung von persönlichen Stärken und Schwächen und die Krisenintervention.
Unterrichtsdauer: Die Dauer des Unterrichts ist an die individuellen Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst und liegt zwischen drei und acht Unterrichtsstunden wöchentlich.
Unterrichtszeit: Der Unterricht findet nach der Arbeit oder dem Berufsschulunterricht statt. Selbstverständlich kann eine Freistellung durch den Betrieb erfolgen. Unterrichtstermine werden persönlich mit den Lehrkräften abgestimmt.
Unterrichtsformen: Unterrichtet wird in Kleingruppen mit maximal acht Teilnehmern. Unterrichtsinhalte: Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Bedürfnissen der Teilnehmer. Eine intensive Prüfungsvorbereitung ist Bestandteil des Unterrichts. Lehrpersonal: Der Unterricht wird von berufspraktisch erfahrenen, pädagogisch und fachlich qualifizierten Lehrkräften durchgeführt.
Zugangsvoraussetzungen
Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit in Neumünster entscheidet über die Teilnahme. Voraussetzung ist, dass ohne eine Förderung in AbH eine erfolgreiche Vorbereitung auf eine Ausbildung, ein Beginn oder der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gefährdet ist. Berücksichtigt wird immer die individuelle Situation der Teilnehmer.
Teilnahmegebühren
Den Teilnehmern und dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine finanziellen Belastungen. Die Kosten werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Förderungsdauer
In Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit wird mit den Teilnehmern eine Vereinbarung für die Dauer des laufenden Ausbildungsjahres geschlossen. Eine Verlängerung bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist möglich.
Förderungsbeginn
Der Einstieg ist jederzeit möglich.

